ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR
DIE MITGLIEDSCHAFT BEI URBAN SPORTS CLUB
Die
Urban Sports GmbH,
vertreten
durch die Geschäftsführer Moritz Kreppel, Benjamin Roth, Michaelkirchstr. 20, 10179 BERLIN, Deutschland, (im Folgenden „Urban Sports Club“ sowie gemeinsam
Unternehmen (aus dem In- und Ausland), die mit Urban Sports Club im Sinne von
§ 15 Aktiengesetz verbunden sind, auch "Urban Sports
Club-Gruppe" genannt), vermittelt Verträge zwischen
Sportstättenbetreibern, Fitnessstudios und sonstigen Sportclubs einerseits
sowie Kunden andererseits, die sich bei Gesellschaften der Urban Sports Club-Gruppe
als Mitglied registriert haben. Ferner organisieren Gesellschaften der Urban
Sports Club-Gruppe auch selbst Veranstaltungen, an denen registrierte
Mitglieder teilnehmen können. Hierzu stellt Urban Sports Club unter der Domain
www.urbansportsclub.com eine intuitiv bedienbare Plattform zur Verfügung, auf
der Partner und Gesellschaften der Urban Sports Club-Gruppe Sportangebote
unterbreiten. Auf der Plattform stellt Urban Sports Club Mitgliedern auch
Social Media Funktionen zur Verfügung. Der Mitgliedsvertrag unterliegt den
nachfolgenden Bedingungen.
§ 1 DEFINITIONEN
In
den AGB haben die nachfolgend alphabetisch aufgeführten Bezeichnungen folgende
Bedeutung:
1.
AGB sind die allgemeinen
Nutzungsbedingungen, die für den Mitgliedsvertrag gelten.
2.
Partner sind
Sportstättenbetreiber, Fitnessstudios, sonstige Sportclubs oder andere
Dienstleister, die aufgrund eines Vertrags mit einer Gesellschaft der Urban
Sports Club-Gruppe Fremdleistungen gegenüber Mitgliedern erbringen.
3.
Anmeldung ist die Annahme eines
Einzelangebots von Eigenleistungen oder Fremdleistungen. Durch die Anmeldung
kommt zwischen dem Mitglied und dem Partner ein Vertrag über Fremdleistungen
oder zwischen dem Mitglied und der jeweiligen Gesellschaft der Urban Sports
Club-Gruppe ein Vertrag über Eigenleistungen zustande.
4.
Betreiber sind
Sportstättenbetreiber, Fitnessstudios, sonstige Sportclubs oder andere
Dienstleister, die von Gesellschaften der Urban Sports Club-Gruppe zur
Erbringung von Eigenleistungen gegenüber Mitgliedern eingeschaltet werden.
5.
Domain ist die Domain
www.urbansportsclub.com, die von Urban Sports Club gehalten wird.
6.
Eigenleistungen sind
Dienstleistungen, die Gesellschaften der Urban Sports Club-Gruppe aufgrund von
Verträgen über Eigenleistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. So mieten
Gesellschaften der Urban Sports Club-Gruppe beispielsweise bei Betreibern
Sportplätze an und stellen diese Mitgliedern für die Austragung von
Mannschaftssportarten (z.B. Fußball oder Volleyball), Durchführung von
Veranstaltungen o.ä. zur Verfügung.
7.
Fremdleistungen sind
Dienstleistungen, die Partner Mitgliedern aufgrund von Vermittlungsleistungen
von Gesellschaften der Urban Sports Club-Gruppe über das Portal anbieten.
Hierzu gehören beispielsweise Kurse (z.B. Yogakurse), Mitgliedschaften in
Fitnessstudios, der Besuch von und die Teilnahme an Sportveranstaltungen oder
auch sonstige Dienstleistungen mit sportlichem Bezug.
8.
Urban Sports League ist eine Firmenfußball-Liga,
die von Urban Sports Club organisiert wird. Es handelt sich bei den Leistungen
von Urban Sports Club im Zusammenhang mit der Urban Sports League um
Eigenleistungen.
9.
Leistungen von Gesellschaften der Urban
Sports Club-Gruppe sind Eigenleistungen, Vermittlungsleistungen oder
Medialeistungen.
10. Medialeistungen sind Social Media Funktionen, die Urban Sports Club
seinen Mitgliedern auf der Plattform zur Verfügung stellt.
11. Mitglieder sind solche natürlichen Personen, die Kunden von Gesellschaften
der Urban Sports Club-Gruppe sind und auf der Domain als Mitglieder von
Gesellschaften der Urban Sports Club-Gruppe registriert wurden.
12. Mitgliedsvertrag ist der Rahmenvertrag, den das Mitglied mit Urban
Sports Club abschließt und der das Mitglied berechtigt, Eigenleistungen,
Vermittlungsleistungen und Medialeistungen von Urban Sports Club in Anspruch zu
nehmen.
13. Mitgliedsmonat ist der beitragspflichtige Monat eines Mitglieds
beginnend am ersten Tag der Mitgliedschaft und endend am vorhergehenden Tag um
24.00 Uhr des kalendarischen Folgemonats. Beginnt eine Mitgliedschaft
beispielsweise am 14. Januar, dauert der erste Mitgliedsmonat eines Mitglieds
vom 14. Januar bis zum 13. Februar und der erste Folge-Mitgliedsmonat vom 14.
Februar bis zum 13. März.
14. Plattform ist die intuitiv bedienbare Internetplattform, die
Mitgliedern unter der Domain zur Verfügung gestellt wird und auf der
Medialeistungen, Eigenleistungen und Fremdleistungen angeboten werden.
15. Vermittlungsleistungen sind Vermittlungen von Fremdleistungen für
Mitglieder durch Gesellschaften der Urban Sports Club-Gruppe.
16. Vertrag über Eigenleistung ist ein über die Erbringung von
Eigenleistungen zwischen dem Mitglied und einer Gesellschaft der Urban Sports
Club-Gruppe geschlossener Einzelvertrag auf der Grundlage des
Mitgliedsvertrages.
17. Vertrag über Fremdleistung ist ein über die Erbringung von
Fremdleistungen zwischen einem Mitglied und einem Partner aufgrund einer
Vermittlungsleistung geschlossener Vertrag.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND
1.
Urban Sports Club schließt mit
seinen Mitgliedern einen Mitgliedsvertrag (§ 4) zu den Bedingungen dieser AGB
ab. Aufgrund dieses Mitgliedsvertrages wird Urban Sports Club gegenüber seinen
Mitgliedern Vermittlungsleistungen (§ 5) erbringen. Darüber hinaus wird Urban
Sports Club Eigenleistungen auf der Plattform anbieten, zu denen sich
Mitglieder anmelden können (§ 6). Mitgliedern stehen darüber hinaus die auf der
Plattform angebotenen Medialeistungen (§ 7) zur Verfügung. Das Mitglied ist im
Gegenzug zur Entrichtung einer Mitgliedsgebühr (§ 9) verpflichtet.
2.
Urban Sports Club wird sich stets
um ein regelmäßiges sowie möglichst breit gefächertes und vielfältiges
Angebotsprogramm an Leistungen und Fremdleistungen bemühen. Die Mitglieder
haben jedoch insoweit keinen Anspruch auf eine Mindestanzahl, einen
Mindestumfang von Angeboten oder eine bestimmte Art, Form oder Qualität. Für
die Angebote gelten neben diesen AGB die jeweils veröffentlichten Bedingungen
und Angebotsvorbehalte.
3.
Urban Sports Club stellt seinen
Mitgliedern eine kostenfreie Smartphone-App zur Verfügung, deren Nutzung in der
aktuellsten Fassung Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Eigenleistungen
und Fremdleistungen bei Betreibern bzw. Partnern ist.
§ 3 GELTUNGSBEREICH UND
ÄNDERUNGEN DER AGB
1.
Die AGB regeln das
Vertragsverhältnis zwischen Urban Sports Club und den Mitgliedern von
Gesellschaften der Urban Sports Club-Gruppe. Verträge über Fremdleistungen
zwischen den Mitgliedern und Partnern sind nicht Gegenstand der AGB. Urban
Sports Club tritt lediglich als Vermittlerin dieser Verträge über
Fremdleistungen auf und ist daher an den zwischen Partnern und Mitgliedern
geschlossenen Verträgen über Fremdleistungen weder als Vertragspartner noch als
Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe oder in sonstiger Weise beteiligt. Die
Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten erfolgt vorbehaltlich § 9 Abs. 2
ausschließlich zwischen Mitgliedern und Partnern. In anderen als in den in § 15
Abs. 1 oder Abs. 2 genannten Fällen haftet Urban Sports Club nicht aus den
zwischen Mitgliedern und Partnern geschlossenen Verträgen.
2.
Diese AGB gelten für die Nutzung
der Plattform sowie für den aufgrund der Registrierung abgeschlossenen
Mitgliedsvertrag.
3.
Eine Änderung des Vertrags auf
Veranlassung von Urban Sports Club setzt voraus, dass dieser die beabsichtige
Änderung spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres
Wirksamwerdens dem Mitglied in der in Art. 246b EGBGB vorgesehenen Form
anbietet. Die Parteien vereinbaren, dass die Zustimmung des Mitglieds zu einer
Änderung nach Satz 1, die das Äquivalenzverhältnis nicht erheblich zu Lasten
des Mitglieds beeinträchtigt, als erteilt gilt, wenn dieses seine Ablehnung
nicht vor dem genannten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung Urban Sports
Club in Textform erklärt hat. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag vor dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos zu kündigen.
Urban Sports Club ist verpflichtet, das Mitglied mit dem Angebot zur
Vertragsänderung auf die Folgen seines Schweigens sowie auf das Recht zur
kostenfreien und fristlosen Kündigung hinzuweisen.
4.
Urban Sports Club ist berechtigt,
den Vertragsinhalt sowie diese AGB einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit
dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder
Ergänzungen lediglich rechtlich vorteilhaft für das Mitglied sind.
5.
Soweit Mitglieder im Rahmen ihrer
Mitgliedschaft Angebote von sonstigen Gesellschaften der Urban Sports-Gruppe in
Anspruch nehmen dürfen (z.B. im Rahmen einer Multi-Country Membership), müssen
sie gegebenenfalls zuvor gesonderte Bedingungen dieser Gesellschaften der Urban
Sports-Gruppe anerkennen.
§ 4 ABSCHLUSS DES
MITGLIEDSVERTRAGES
1.
Die Leistungen können
ausschließlich nach vorheriger Registrierung und Anlegung eines vollständigen
Nutzerprofils mit einem Profilfoto, welches eine eindeutige Identifizierung des
Mitglieds ermöglicht, auf der Plattform in Anspruch genommen werden. Der Antrag
eines Nutzers auf Registrierung erfolgt durch das Anklicken des Buttons "zahlungspflichtig
anmelden". Die Annahme des Antrags erfolgt durch Annahmeerklärung von
Urban Sports Club gegenüber dem Antragsteller in Textform. Mit Annahme des
Registrierungsantrags durch Urban Sports Club wird der Mitgliedsvertrag
geschlossen.
2.
Ein Anspruch auf Registrierung
besteht nicht. Die Annahme des Angebots auf Abschluss des Mitgliedsvertrages
steht im Ermessen von Urban Sports Club. Urban Sports Club kann die Annahme des
Angebots auch an weitere Voraussetzungen knüpfen (z.B. Prüfung der
Registrierungsdaten, Bonitätscheck).
3.
Bei Abschluss des
Mitgliedsvertrages wird für das jeweilige Mitglied ein Mitgliedskonto
eingerichtet. Die von Urban Sports Club beim Antrag auf Registrierung
abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Die erforderlichen
Angaben sind insbesondere: vollständiger Vor- und Nachname, die aktuelle
postalische Adresse und eine gültige E-Mail Adresse. Die Angabe eines Postfachs
ist nicht zulässig. Das Mitglied ist nach Annahme der Registrierung
verpflichtet, seine Kontakt- und Registrierungsdaten stets auf dem neuesten
Stand zu halten. Urban Sports Club ist berechtigt, dem Mitglied gegenüber
abzugebende Erklärungen wirksam an dessen E-Mail Adresse zuzustellen, soweit
nicht durch Gesetz oder Vereinbarung eine strengere Form zwingend
vorgeschrieben ist.
4.
Mitglied kann nur eine natürliche
und volljährige Person sein. Möchte ein Unternehmen für Mitarbeiter oder
Angestellte einen Mitgliedsvertrag begründen, so muss für jeden Mitarbeiter ein
eigenes persönliches Mitgliedskonto eingerichtet werden. Gesonderte
Vereinbarungen zwischen Urban Sports Club und dem Unternehmen (z.B.
Firmenrahmenvereinbarungen) können weitere oder abweichende Bestimmungen
enthalten.
5.
Beim Antrag auf Registrierung
bestimmt das Mitglied eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Nach
erfolgter Registrierung ist das Mitglied verpflichtet, das Passwort in
regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern.
6.
Das Mitglied ist verpflichtet, die
persönlichen Zugangsdaten, einschließlich Benutzerkennung und Passwort
vertraulich zu behandeln, und Dritten nicht zugänglich zu machen. Sollte das
Mitglied den Verdacht auf Missbrauch seines Passwortes oder seines Mitgliedskontos
haben, hat es Urban Sports Club unverzüglich Mitteilung zu machen.
7.
Die bei der Registrierung
gespeicherten persönlichen Daten werden von Urban Sports Club gespeichert, so
dass das Mitglied jederzeit mit seinen Zugangsdaten auf das Mitgliedskonto zugreifen
kann. Der Umgang mit den persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung von
Urban Sports Club geregelt.
8.
Das Mitgliedskonto und der
Mitgliedsvertrag sind persönlich und nicht übertragbar.
§ 5 VERMITTLUNGSLEISTUNGEN
1.
Urban Sports Club wird sich gegenüber
den Mitgliedern um die Vermittlung von Verträgen über Fremdleistungen bemühen.
Zu diesem Zweck wird Urban Sports Club mit Partnern Kooperationsverträge
schließen, aufgrund derer Partner auf der Plattform Angebote für
Fremdleistungen veröffentlichen können. Nimmt das Mitglied ein Angebot durch
Anmeldung wahr, kommt zwischen dem Mitglied und dem Partner der Vertrag über
Fremdleistung zustande.
2.
Der Vertag über Fremdleistungen
kommt zu den im jeweiligen Angebot des Partners veröffentlichten Vertragsbedingungen
zustande. Zu diesen Bedingungen gehören beispielsweise die genaue Bezeichnung
des Angebots, Angebotsvorbehalte, die Bezeichnung des Partners, seiner
Anschrift und seines gesetzlichen Vertreters, ferner Leistungsort, Datum,
Teilnahmevoraussetzungen, Verbindlichkeit der Anmeldung, evtl. zusätzliche
Teilnahmekosten, Kosten des Rücktritts bzw. des Nichterscheinens,
Haftungsregelungen, ggf. Rücktrittsrechte, Widerrufsbelehrungen, etwaige
besondere Bedingungen (z.B. Nutzungsbedingungen eines Sportstättenbetreibers)
und Datenschutzhinweise. Nimmt das Mitglied das Angebot eines Partners an,
kommt zwischen dem Partner und dem Mitglied ein Vertrag über Fremdleistung
zustande.
3.
Urban Sports Club ist daran
gelegen, möglichst hochwertige Fremdleistungen zu vermitteln und freut sich vor
diesem Hintergrund selbstverständlich über Kommentare und Feedback von
Mitgliedern zu Fremdleistungen. Urban Sports Club ist jedoch nicht
verpflichtet, etwaige Beschwerden von Mitgliedern über Partner oder
Fremdleistungen entgegenzunehmen und/oder zu bearbeiten oder bei Streitigkeiten
zwischen Mitgliedern und Partnern zu vermitteln. Sollten sich bei der
Vertragsdurchführung von Fremdleistungen kurzfristige Änderungen ergeben, wie
z.B. Terminverschiebungen, Stornierungen, Überbelegung oder Ähnliches, wird
Urban Sports Club solche Informationen an die Mitglieder weiterleiten, soweit
ihm diese Informationen rechtzeitig vorliegen. Verantwortlich für solche
Mitteilungen bleibt jedoch der Partner.
§ 6 EIGENLEISTUNGEN
1.
Gesellschaften der Urban Sports
Club-Gruppe werden Sportplätze, Sporthallen oder sonstige Räumlichkeiten
anmieten und diese Mitgliedern zur Austragung von Mannschaftsspielen (z.B.
Fußball und Volleyball), Turnieren oder zur Durchführung sonstiger sportlicher
Aktivitäten als Eigenleistung anbieten. Im Einzelfall bieten Gesellschaften der
Urban Sports Club-Gruppe auch die Organisation von sportlichen Aktivitäten an,
wie z. B. die Urban Sports League.
2.
Die Verträge über Eigenleistungen
werden zu den Bedingungen geschlossen, die im jeweiligen Angebot bezeichnet
sind.
3.
Urban Sports Club kann die
Erbringung von Eigenleistungen unter Bedingungen stellen. Hierzu gehört z.B.
ein Vorbehalt, dass sich eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern für eine
Leistung anmelden und erscheinen (z.B. Fußball- und Volleyballspiele). In
diesen Fällen wird Urban Sports Club im Angebot auf den Vorbehalt hinweisen und
die Voraussetzungen der Bedingung (z.B. die geforderte Mindestteilnehmerzahl)
nennen. Haben sich bis zu einer im jeweiligen Angebot genannten Frist nicht
ausreichend Mitglieder angemeldet oder erscheinen nicht ausreichend Mitglieder,
gilt die Bedingung für die Erbringung der Eigenleistung als nicht erfüllt. In
diesem Fall wird Urban Sports Club sämtliche angemeldete Teilnehmer hierüber
unverzüglich informieren und für das jeweilige Angebot ggf. vereinbarte
gesonderte Entgelte für Zusatzleistungen (§ 9 Abs. 2) unverzüglich
zurückerstatten. In anderen als in den in § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 genannten
Fällen haftet Urban Sports Club nicht für entstandene Aufwendungen des
Mitglieds.
4.
Einige Eigenleistungen können nur
gegenüber einer beschränkten Zahl von Mitgliedern erbracht werden. Die
Anmeldung zu diesen Eigenleistungen ist nur möglich, soweit die
Höchstteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In einem solchen Falle wird Urban
Sports Club im Angebot auf die Höchstteilnehmerzahl sowie die Anzahl der
bereits angemeldeten Mitglieder hinweisen. Sobald die Höchstteilnehmerzahl
erreicht ist, wird Urban Sports Club im Portal darauf hinweisen, dass weitere
Anmeldungen nicht möglich sind. In anderen als in den in § 15 Abs. 1 oder Abs.
2 genannten Fällen steht Urban Sports Club gegenüber den Mitgliedern nicht
dafür ein, dass angemeldete Mitglieder die ihnen zustehende Eigenleistung auch
wahrnehmen.
§ 7 MEDIALEISTUNGEN
1.
Urban Sports Club stellt den
Mitgliedern auf der Plattform insbesondere eine Funktion zur gezielten Suche
nach Angeboten, Veranstaltungen und Partnern zur Verfügung.
§ 8 VERFÜGBARKEIT DER
PLATTFORM
1.
Urban Sports Club betreibt die
Plattform im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten. Einen Anspruch auf eine
jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung der Plattform oder eine
bestimmte Verfügbarkeit besitzt das Mitglied nicht. Urban Sports Club wird sich
nach Kräften bemühen, im Falle eines Ausfalls des Systems die Nutzbarkeit
möglichst schnell wiederherzustellen.
§ 9 ZAHLUNGSMODALITÄTEN
1.
Das Mitglied ist zur Zahlung einer
monatlichen Gebühr verpflichtet, deren Höhe sich nach dem gewählten Tarif
richtet. Die Gebühr ist jeweils zum 1. Tag des Mitgliedsmonats im Voraus
fällig.
2.
Nimmt das Mitglied Fremdleistungen
oder Eigenleistungen im Rahmen seiner Mitgliedschaft in Anspruch, sind dafür
keine gesonderten Entgelte zu entrichten, es sei denn diese sind ausdrücklich
als Zusatzleistungen bezeichnet. Soweit Fremdleistungen entgeltlich sind,
erfolgt die Zahlung durch Urban Sports Club. Soweit das Mitglied mit
gesonderten Entgelten für Fremdleistungen im Rahmen seiner Mitgliedschaft in
Vorleistung zu gehen hat, wird Urban Sports Club die dem Mitglied zu
erstattenden Beträge nach erfolgreichem Scan des QR-Codes des jeweiligen
Partners auf dem Kunden-Wallet des Mitglieds gutschreiben und auf die nächste
oder übernächste monatliche Gebühr verrechnen, sofern das Mitglied nicht mit
der Entrichtung der Mitgliedsgebühr in Verzug ist. Sofern bei dem jeweiligen Partner nicht die Möglichkeit besteht,
einen QR-Code zu scannen, wird das Mitglied entsprechende Belege bei Urban
Sports Club einreichen, sodass Urban Sports Club den zu erstattenden Betrag dem
Kunden-Wallet gutschreiben kann. Sofern nach Ende der Mitgliedschaft noch
Guthaben auf dem Kunden-Wallet vorhanden ist, wird Urban Sports Club die dem
Mitglied zu erstattenden Beträge unverzüglich nach Beendigung der
Mitgliedschaft, jedoch nicht vor Ablauf eines 30-tägigen Bearbeitungszeitraums
ab Zugang der Kündigung, auf ein von dem Mitglied anzugebendes Giro- oder
Paypal-Konto überweisen.
3.
Das Mitglied kann seine
Zahlungsverpflichtung durch Zahlung per Kreditkarte, Zahlung per
Lastschrifteinzug oder mit anderen auf der Urban Sports Club Webseite zur
Verfügung gestellten Zahlungsmethoden, wie zum Beispiel PayPal, erbringen.
Entscheidet sich das Mitglied für Zahlung per Lastschrifteinzug oder
Kreditkarte erfolgt der Einzug durch unseren externen Partner Adyen B.V., Adyen
Client Management Foundation, Simon Carmiggelstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam,
Niederlande, von dem im Bestellprozess angegebenen Zahlungsmittel bei dem dort
angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto oder die Kreditkarte). Das Mitglied
ermächtigt Adyen B.V. zur Einziehung fälliger Zahlungen sowie zu einer
einmaligen, nicht zu erstattenden Einziehung von EUR 0,01 zum Zwecke der
Bestätigung der Validität des angegebenen Kontos im Auftrag von Urban Sports
Club und weist sein Geldinstitut an, die Zahlungen einzulösen. Bei Zahlung per
Paypal erfolgt der Einzug durch unseren externen Partner PayPal (Europe)
S.à.r.l. et Cie., S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L- 2449 Luxemburg, von dem im
Bestellprozess angegebenen Paypal-Konto. Das Mitglied ermächtigt Paypal im
Auftrag von Urban Sports Club zur Einziehung fälliger Zahlungen. Das Mitglied
kann die in seinem Mitgliedskonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
4.
Schlägt der Forderungseinzug für
die Mitgliedsgebühr fehl, so hat das Mitglied Urban Sports Club die dafür
anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit das Mitglied das Fehlschlagen zu
vertreten hat. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung
des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs
des Kontoinhabers) ermächtigt das Mitglied Urban Sports Club, die Lastschrift
für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung neu einzureichen. In einem
solchen Fall ist das Mitglied verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
EUR 2,50 pro Rücklastschrift zu zahlen, wenn das Mitglied die Rücklastschrift
zu vertreten hat. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Dem Mitglied wird
die Möglichkeit eingeräumt den Nachweis zu führen, dass durch die
Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.
§ 10 PFLICHTEN DES MITGLIEDS
1.
Das Mitglied ist verpflichtet,
sich bei der Inanspruchnahme von Fremdleistungen an die jeweiligen Bedingungen
der Verträge über Fremdleistungen sowie bei der Inanspruchnahme von
Eigenleistungen die Nutzungsbedingungen von Betreibern zu halten.
2.
Das Mitglied ist verpflichtet,
sich beim Einchecken vor Ort bei einem Partner oder Betreiber unaufgefordert
mittels der Urban Sports App und auf Verlangen des Partners oder Betreibers
mittels eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Führerschein,
Reisepass) zu identifizieren.
3.
Das Mitglied verpflichtet sich,
verbindlich gebuchte Termine, die es nicht wahrnehmen kann oder nicht
wahrnehmen will, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der jeweils bei
Anmeldung angegebenen Stornofrist über die Plattform und beim Partner abzusagen.
Anderenfalls wird die Fremdleistung oder Eigenleistung Urban Sports Club
ungeachtet der Nichtteilnahme des Mitglieds von dem Partner oder Betreiber in
Rechnung gestellt. Bei nicht rechtzeitiger oder unterlassener Stornierung ist
das Mitglied verpflichtet, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 15,00
zu zahlen, der dem Mitglied gesondert in Rechnung gestellt wird. Dem Mitglied
bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist, oder
der Schaden wesentlich geringer ist als die Pauschale. Ausgenommen von der
Schadenersatzpflicht sind unverschuldet nicht in Anspruch genommene Termine.
Der Nachweis, dass ein Termin unverschuldet nicht in Anspruch genommen werden
konnte, obliegt dem Mitglied (z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Attestes).
4.
Das Mitglied verpflichtet sich,
nur solche Fremdleistungen oder Eigenleistungen in Anspruch zu nehmen, die von
dem gebuchten Tarif umfasst sind. Nimmt das Mitglied unberechtigt
Fremdleistungen oder Eigenleistungen in Anspruch, die nicht von dem gebuchten
Tarif umfasst sind, werden diese Urban Sports Club gesondert in Rechnung
gestellt. Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung eines pauschalierten
Schadensersatzes in Höhe von EUR 15,00 für jede in Anspruch genommene
Fremdleistung oder Eigenleistung, die nicht von dem Tarif umfasst ist. Der
Schadenersatz wird dem Mitglied gesondert in Rechnung gestellt. Die
Schadensersatzpflicht betrifft insbesondere folgende Fälle:
-
Inanspruchnahme einer
Fremdleistung, die in dem gebuchten Tarif nicht enthalten ist
-
Inanspruchnahme einer
Fremdleistung nach Ausschöpfung des monatlichen Teilnahmekontingents (pro
Partner, pro Monat und/oder pro Sportart)
-
Inanspruchnahme von
Fremdleistungen nach Beendigung, während eines Pausenmonats oder während
Suspendierung der Mitgliedschaft
Dem Mitglied bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht
entstanden ist oder wesentlich geringer ist als die Pauschale.
5.
Das Mitglied verpflichtet sich
gegenüber Urban Sports Club, auf der Plattform und im Forum keine Beiträge zu
veröffentlichen und Nachrichten zu versenden, deren Inhalte gegen die Regeln der
Netiquette, diese AGB, die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen. Die
Mitglieder sind gehalten, einen höflichen Umgangston miteinander zu pflegen.
6.
Bei der Registrierung hat das
Mitglied wahrheitsgemäße Angaben zu machen und ein vollständiges Nutzerprofil
mit einem Profilfoto anzulegen, welches eine eindeutige Identifizierung des
Mitglieds durch Partner und Betreiber ermöglicht. Diese Anforderung ist
insbesondere dann erfüllt, wenn das Profilfoto den Anforderungen entspricht,
die für übliche Lichtbildausweise gelten (z. B. Personalausweis, Führerschein,
Gesundheitskarte). Die Registrierung unter einem Pseudonym, einer fehlerhaften
Anschrift oder E-Mail-Adresse ist nicht zulässig.
7.
Sofern bei der Bewertung und/oder
im Forum Bewertungen oder Kommentare erfolgen, dürfen diese keine Schmähkritik
enthalten und müssen auf hinreichender Tatsachengrundlage beruhen und den
allgemeinen Gesetzen gerecht werden. Das Mitglied wird insbesondere Beiträge,
Nachrichten und Kommentare mit folgenden Inhalten unterlassen:- Inhalte, deren
Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit
darstellt,- Inhalte, die gegen das Patent-, Urheber-, Marken- oder
Wettbewerbsrecht verstoßen, - Inhalte, die gegen das
Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen, - beleidigende, drohende, rassistische,
diskriminierende, missbräuchliche, rufschädigenden oder pornographische,
obszöne, oder vulgäre Inhalte, - Massenbeiträge, insbesondere solche gleichen
Inhalts, oder werbende Inhalte, - falsche, inakkurate oder irreführende
Inhalte, Inhalte, die geeignet sind, den Betrieb und die Verfügbarkeit der
Plattform, der Netzwerkinfrastruktur oder der Domain zu stören, zu erschweren
oder zu verzögern (z.B. Viren, Makroviren, Trojanische Pferde, Würmer
etc.).
8.
DIE WIEDERGABE PERSONENBEZOGENER DATEN IST MITGLIEDERN NUR MIT AUSDRÜCKLICHER GENEHMIGUNG DER BETREFFENDEN PERSON GESTATTET. JEDES MITGLIED WIRD GEBETEN, URBAN SPORTS CLUB ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR MITTEILUNG ZU MACHEN, SOWEIT DAS MITGLIED KENNTNIS VON EINEM VERSTOSS GEGEN DIE VORSTEHENDEN ZIFFERN ERLANGT.
9.
Das Mitglied ist nicht berechtigt,
den bei der Registrierung erhaltenen „Freunde-werben-Freunde“-Code kommerziell
zu nutzen bzw. öffentlich anzubieten oder an Dritte zu veräußern.
§ 11 BEAUFSICHTIGUNG DER MITGLIEDER
1.
Urban Sports Club macht sich
Inhalte und Beiträge von Mitgliedern und Partnern ausdrücklich nicht zu Eigen.
Urban Sports Club wird in Ausnahmefällen Beiträge auf die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen und der Netiquette nach eigenem Ermessen überprüfen.
2.
JEDES MITGLIED WIRD GEBETEN, URBAN SPORTS CLUB ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR MITTEILUNG ZU MACHEN, SOWEIT DAS MITGLIED KENNTNIS VON EINEM VERSTOSS GEGEN DIE VORSTEHENDEN ZIFFERN ERLANGT.
§ 12 ÜBERTRAGUNG VON
NUTZUNGSRECHTEN
1.
Das Urheberrecht für die in der
Plattform eingestellten Beiträge und Inhalte verbleibt beim jeweiligen
Mitglied. Das Mitglied räumt Urban Sports Club mit dem Einstellen seines
Beitrags in das Forum jedoch das Recht ein, den Beitrag dauerhaft auf seiner
Webseite zum Abruf bereitzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Urban
Sports Club hat das Recht, Beiträge innerhalb seiner Webseite zu verschieben
und mit anderen Inhalten zu verbinden.
2.
Das Mitglied hat gegen Urban
Sports Club außer im Falle eines nachgewiesenen berechtigten Interesses keinen
Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von ihm erstellter Beiträge.
§ 13 BERECHTIGTER VERDACHT
AUF UNZULÄSSIGE NUTZUNG DURCH EIN MITGLIED
1.
Sollte Urban Sports Club einen
berechtigten Grund zur Annahme haben, dass ein Mitglied gegen vertragliche
Pflichten verstoßen hat, so darf Urban Sports Club – ohne dass ein
Pflichtverstoß nachgewiesen ist – nach seinem pflichtgemäßen Ermessen und nach
Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mitglieds die folgenden vorläufigen
Maßnahmen treffen, bis geklärt ist, ob und ein Verstoß vorliegt:- Urban Sports
Club darf eingestellte Inhalte vorübergehend entfernen oder verbergen,- Urban
Sports Club darf den Zugang des Mitglieds zum Portal sperren oder einschränken
und das Mitglied vorübergehend, vollständig oder teilweise von der Nutzung des
Portals ausschließen,- Urban Sports Club darf die Erbringung von
Eigenleistungen zurückbehalten und darf Partner zur Aussetzung von
Fremdleistungen auffordern.
2.
Sollte Urban Sports Club eine vorläufige
Maßnahme nach Abs. 1 ergreifen, wird Urban Sports Club unverzüglich
-
sich um Klärung bemühen, ob ein
Pflichtverstoß vorliegt,
-
dem Mitglied Gelegenheit zur
Stellungnahme in Textform geben und
-
nach erfolgter Prüfung vorläufige
Maßnahmen aufheben, soweit ein Pflichtverstoß nicht feststellbar
ist.
§ 14 RECHTSFOLGEN VON
PFLICHTVERSTÖSSEN EINES MITGLIEDS
1.
Befindet sich ein Mitglied mit der Entrichtung der Mitgliedsgebühr in
Verzug, ist Urban Sports Club berechtigt, das Mitglied von der weiteren Nutzung
des Portals sowie von der Inanspruchnahme von Leistungen für den Zeitraum des
Verzugs auszuschließen.
2.
Urban Sports Club kann den
Mitgliedsvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der
Urban Sports Club die Fortsetzung des Mitgliedsvertrages auch unter
Berücksichtigung der berechtigten Belange des Mitglieds unzumutbar werden
lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
-
wenn das Mitglied vorsätzlich falsche
Personen-, Kontakt-, oder Zahlungsdaten angibt oder in sonstiger Weise über
seine Identität täuscht (z.B. durch Upload eines Profilbildes, das eine andere
Person als das Mitglied zeigt),
-
wenn das Mitglied die Nutzung
seines Mitgliedskontos einem Dritten überlässt oder einem Dritten unberechtigt
Zugang zu Leistungen von Partnern verschafft,
-
wenn das Mitglied für zwei
aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Mitgliedsgebühr oder eines
nicht unerheblichen Teils der Mitgliedsgebühr in Verzug ist, oder in einem
Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung
der Mitgliedsgebühr in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die
Mitgliedsgebühr für zwei Mitgliedsmonate erreicht,
-
wenn sich ein Mitglied, dessen
Mitgliedschaft von Urban Sports Club gekündigt wurde, erneut unter anderen
Angaben zur Person, Kontaktdaten oder Zahlungsdaten anmeldet,
-
im Falle einer erheblichen
schuldhaften Verletzung vertraglicher Pflichten durch das Mitglied
(insbesondere wiederholte Überschreitung der Partnerbesuchslimitierung,
wiederholtes Nichterscheinen zu verbindlich gebuchten Terminen ohne
rechtzeitige Absage),
-
im Fall eines groben
Fehlverhaltens des Mitglieds gegenüber Partnern, Betreibern oder anderen
Mitgliedern.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen
Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolgslosem Ablauf einer zur Abhilfe
bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei
denn, dies ist wegen der Besonderheit des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 des
Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe
und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen,
die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung
rechtfertigen.
3.
Das Mitglied stellt Urban Sports
Club von jeglichen Ansprüchen frei die andere Mitglieder, Partner oder sonstige
Dritte gegenüber Urban Sports Club wegen rechtswidriger Nutzung der Plattform
durch das Mitglied oder wegen der von dem Mitglied zu verantwortenden
Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Verträgen über
Fremdleistungen oder aus Verträgen über Eigenleistungen geltend machen. Der
Freistellungsanspruch kann auch die Kosten der Rechtsverteidigung umfassen. Der
Freistellungsanspruch setzt voraus, dass die Ansprüche gegenüber Urban Sports
Club kausal auf der rechtswidrigen Nutzung oder der vertraglichen
Pflichtverletzung durch das Mitglied beruhen und dem Mitglied zurechenbar sind.
Der Freistellungsanspruch besteht nicht, wenn das Mitglied die rechtswidrige
Nutzung oder die vertragliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
4.
Das Recht von Urban Sports Club
zur außerordentlichen Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt
unberührt.
5.
Im Falle eines vorläufigen
Ausschlusses oder einer außerordentlichen Kündigung bleiben weitergehende
Ansprüche von Urban Sports Club unberührt.
§ 15 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
1.
Urban Sports Club haftet für
Schäden des Mitglieds, die Urban Sports Club, ihre gesetzlichen Vertreter, ihre
leitenden Angestellten oder ihre Erfüllungsgehilfen herbeigeführt haben
und
-
die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen,
-
die auf der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit beruhen oder
-
die dadurch entstanden sind, dass
eine Pflicht verletzt wurde, die für die Erreichung des Vertragszwecks von
wesentlicher Bedeutung ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
2.
Urban Sports Club haftet ferner
für Schäden des Mitglieds, die auf der Verletzung einer von Urban Sports Club
übernommenen Garantie oder auf einem Organisationsverschulden beruhen.
3.
In anderen als den in den Abs. 1
und 2 genannten Fällen ist die Haftung von Urban Sports Club – unabhängig vom
Rechtsgrund – ausgeschlossen. Urban Sports Club übernimmt vorbehaltlich Abs. 1
insbesondere keine Haftung für die von Mitgliedern im Portal eingestellten
Beiträge, Nachrichten und Bewertungen; für die Angebote und Durchführung von
Fremdleistungen sowie für die von Partnern eingestellten Inhalte und mittels
Links verknüpften Seiten oder dafür, dass Verträge, die zwischen Partnern und
Mitgliedern geschlossen wurden, vertragsgemäß durchgeführt werden.
§ 16 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG,
PAUSEN, WIDERRUF
1.
Der Mitgliedsvertrag wird auf
unbestimmte Zeit geschlossen.
2.
Für eine ordentliche Kündigung
beträgt die Kündigungsfrist
-
in den Tarifen M, L und XL einen Monat
zum Ende eines Mitgliedsmonats,
-
im Tarif S DREI Monate zum Ende
eines Mitgliedsmonats.
DAS RECHT ZUR AUSSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND BLEIBT HIERVON UNBERÜHRT. DIE KÜNDIGUNG KANN ÜBER DAS NUTZERPROFIL AUF DER PLATTFORM NACH DEN DORTIGEN ANWEISUNGEN ERKLÄRT WERDEN. FÜR DIE KÜNDIGUNGSERKLÄRUNG GENÜGT AUCH EINE MITTEILUNG IN TEXTFORM AN: URBAN SPORTS GMBH, MICHAELKIRCHSTR. 20, 10179 BERLIN, ODER über das kontaktformular. FÄLLT DAS ENDE DES MITGLIEDSMONATS AUF EINEN GESETZLICHEN FEIERTAG, SO TRITT AN DIE STELLE EINES SOLCHEN TAGES DER NÄCHSTE WERKTAG. FÜR DIE RECHTZEITIGKEIT DER KÜNDIGUNG KOMMT ES NICHT AUF DIE ABSENDUNG, SONDERN AUF DEN EINGANG DER KÜNDIGUNG BEI URBAN SPORTS CLUB AN.
3.
Mit Wirksamkeit der Kündigung
entfallen alle Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedsvertrag.
4.
Das Mitglied hat unabhängig von
etwaigen Kündigungsrechten die Möglichkeit, die aktive Mitgliedschaft
beitragsfrei für einen Zeitraum von ein bis sechs vollen Mitgliedsmonaten pro
Kalenderjahr zu pausieren. Der Antrag auf eine Pause der aktiven Mitgliedschaft
ist vier Werktage vor Beginn des nächsten Mitgliedsmonats unter Angabe der
Pausendauer zu stellen. Die Pause endet automatisch nach Ablauf der
Pausendauer, die das Mitglied jederzeit um volle Mitgliedsmonate verkürzen oder
bis zur maximalen Pausendauer verlängern kann. Das Mitglied kann die Pause mit
sofortiger Wirkung durch Erklärung gegenüber Urban Sports Club oder durch die
Inanspruchnahme von Leistungen beenden. Bei sofortiger Beendigung der Pause ist
der für den gesamten Mitgliedsmonat anfallende Mitgliedsbeitrag unverzüglich zu
leisten. Zeitlich beschränkte Vergünstigungen des Tarifs werden auf den
Pausenzeitraum angerechnet.
5.
Kündigt das Mitglied die
Mitgliedschaft während einer Pause so tritt die Kündigung
-
in den Tarifen M, L und XL erst
zum Ende des folgenden aktiven Mitgliedsmonats nach Ende der Pause,
-
in dem Tarif S erst zum Ende des zweiten
aktiven Mitgliedsmonats nach Ende der Pause
in Kraft. Eine Pause nach eingereichter Kündigung der Mitgliedschaft
verlängert die Mitgliedschaft um die jeweilige Anzahl an Pausemonaten.
6.
Das Mitglied hat ein gesetzliches
Widerrufsrecht. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs
wird auf die Widerrufsbelehrung verwiesen.
§ 17 VERTRAGSÜBERNAHME DURCH
DRITTE
1.
Urban Sports Club ist berechtigt,
seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise
auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird dem Mitglied 4 Wochen vor
Wirksamkeit der Übertragung in Textform mitgeteilt. Im Falle einer Übertragung
ist das Mitglied berechtigt, sich vom Mitgliedsvertrag zu lösen.
§ 18 SONSTIGES
1.
Diese AGB und der Mitgliedsvertrag
unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen
Bestimmungen.
2. SÄMTLICHE ERKLÄRUNGEN, DIE IM RAHMEN DES MIT URBAN SPORTS CLUB ZU SCHLIESSENDEN MITGLIEDSVERTRAGS ÜBERMITTELT WERDEN, MÜSSEN IN TEXTFORM ERFOLGEN. DIE POSTALISCHE ANSCHRIFT VON URBAN SPORTS CLUB IST: URBAN SPORTS GMBH, MICHAELKIRCHSTR. 10179 BERLIN, DEUTSCHLAND DAS KONTAKTFORMULAR VON URBAN SPORTS ist hier verfügbar. DIE POSTALISCHE ANSCHRIFT SOWIE DIE E-MAIL ADRESSE DES MITGLIEDS SIND DIEJENIGEN, DIE DAS MITGLIED ALS AKTUELLE KONTAKTDATEN BEI DER REGISTRIERUNG ANGEGEBEN HAT.
3.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB
unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
STAND: 20.11.2019
WIDERRUFSBELEHRUNG
WIDERRUFSRECHT
Wenn
Sie Verbraucher sind, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe
von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
UM IHR WIDERRUFSRECHT AUSZUÜBEN, MÜSSEN SIE UNS (URBAN SPORTS GMBH, ANSCHRIFT: MICHAELKIRCHSTR. 20, 10179 BERLIN, DEUTSCHLAND, E-MAIL: [email protected]) MITTELS EINER EINDEUTIGEN ERKLÄRUNG (Z. B. EIN MIT DER POST VERSANDTER BRIEF, TELEFAX ODER E-MAIL) ÜBER IHREN ENTSCHLUSS, DIESEN VERTRAG ZU WIDERRUFEN, INFORMIEREN. SIE KÖNNEN DAFÜR DAS BEIGEFÜGTE MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR VERWENDEN, DAS JEDOCH NICHT VORGESCHRIEBEN IST.
Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn
Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von
Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben
Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen
soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen
im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
(Wenn
Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück.)
An Urban Sports GmbH,
Anschrift: Michaelkirchstr. 20,
10179 Berlin, Deutschland,
E-Mail: [email protected]:
Hiermit
widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung
(*)Bestellt am (*)/erhalten am (*)Name des/der Verbraucher(s)Anschrift des/der
Verbraucher(s)Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf
Papier)
Datum
(*)
Unzutreffendes streichen.